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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

HYPE Filmproduktion GmbH

 

1_ Allgemeines

Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Mit Bestellung/Auftrag erkennt der Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber genannt) unsere Geschäftsbedingungen an.

Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Ist der Auftraggeber mit Vorstehendem nicht einverstanden, so hat er schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und uns gegenüber gesondert geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der nachfolgenden Bedingungen anerkannt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt die Anerkenntnis spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit unserer ersten Lieferung oder Leistung. Im Falle eines Widerspruchs behalten wir uns vor, den Abschluss des Geschäftes abzulehnen ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Auftraggeber im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigtem Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.

 

2_ Form, Schriftform

Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Dem Schriftformerfordernis ist durch unser Bestätigungsschreiben oder durch unsere schriftliche Auftragsannahme genügt.

 

3_ Angebote

Unsere Angebote sind Leistungsofferten und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Sie sind freibleibend, es sei denn, eine Bindung ist ausdrücklich im Angebot vorgesehen. Aufträge, die unter Bezugnahme auf unsere Offerten eingehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Annahme.

 

 

4_ Präsentation

Die Entwicklung und Präsentation konzeptioneller Vorschläge, Entwürfe, Methoden, Materialien mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Kunden erfolgt, soweit nichts anders vereinbart ist, nur gegen Zahlung eines Präsentationshonorars. Sofern schriftlich vereinbart, wird das Präsentationshonorar auf die Vergütung des Auftrags angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Konzepte, Strategien und Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei uns.

5_ Preise

Die an uns zu entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung im Einzelfall. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung sind in jedem Falle gesondert zu erstatten. Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

 

6_ Lieferung

Fertigstellungstermine, Lieferfristen, Liefertermine und Zeitab- laufpläne sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Ist kein Termin oder keine Lieferfrist vereinbart, verpflichten wir uns zur schnellstmöglichen Erledigung/Lieferung. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, (Sach-) Beistellungen und ggf. vereinbarter Mitwirkungshandlungen sowie nach Leistung vereinbarter Anzahlungen. Vereinbarte Liefertermine und -fristen begründen kein Fixgeschäft (Ausschluss der §§361 BGB, 376 HGB). Im Falle einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Befinden wir uns mit der von uns zu erbringenden Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück- treten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände, welche die Leistungserbringung, die Beschaffung oder den Versand/die Ablieferung verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Liefer- bzw. Leistungspflicht. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung/Leistung mehr als einen Monat überschritten bzw. aufgehalten, sind beide Teile, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Teillieferungen/Teilleistungen sind zulässig, es sei denn, der Auftraggeber würde unangemessen benachteiligt.

 

 

7_ Eigentum

Für die Erbringung unserer Leistung hergestellte Vorstufen- und Zwischenprodukte und/oder Arbeitsmittel, z.B. hierbei hergestellte Programme, digitalen

Daten, Datensätze, Dateien und Datenträger nebst vergleichbaren Medien bleiben unser Eigentum.

 

 

8_ Gefahrübergang/Gefahrtragung

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Ansprüche wegen verspäteter postalischer oder sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.

 

 

9_ Mängelrügen/Gewährleistung

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner nachfolgend beschriebenen Rechte entgegenzunehmen. Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind uns binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Programmfehler bei Software und digitalen Medien, z.B. CD- ROM sind unvermeidlich. Wir leisten nur dafür Gewähr, dass Programme und digitale Medien nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung den Auftraggeber unange- messen benachteiligt. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Ansprüche das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessener Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung

oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

10_ Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir auch zur Rücknahme der Vorbe- haltsware berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Wir sind berechtigt, uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen und Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Vergütung zurückzubehalten.

11_ Zahlungen

Zahlungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt zu leisten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns oder an von uns ausdrücklich mit schriftlicher Inkasso-Vollmacht versehene Personen geleistet werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Weitergehende Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diskontfähige Wechsel sowie Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung erfüllungshalber herein. Gutschriften über Wechsel oder Schecks erfolgen stets vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des für unsere Bank maßgeblichen Tages, an dem wir über den Gegenwert endgültig verfügen können. Im Falle der Annahme von Wechseln gehen Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten des Auftraggebers und sind ebenso wie Verzugszinsen sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung. Bei Akkreditiven trägt der Auftraggeber alle anfallenden Spesen und Kosten. Die Kosten sind sofort fällig.

 

 

 

12_ Produktionsabsagen und Terminverschiebungen

Wird ein Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, nicht ausgeführt, so steht uns – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – eine Ausfallsumme i.H.v. 50% der kalkulierten Auftragssumme zu. Ein Auftrag, der aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, angefangen und nicht fertiggestellt werden kann, wird in voller Höhe abgerechnet. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Angebot begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, daß ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sei.

Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen von Projekten durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare als vereinbart:
Bei Stornierung in einem Zeitraum von 3 bis 5 Tagen vor dem geplanten Projekt: 50% der Honorare. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Projektes inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.

Bei Stornierungen in einem Zeitraum von 1,5 bis 3 Tagen vor dem geplanten Projekt: 75% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller sowie 75% der Miete für das Equipment. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.

Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 1,5 Tage vor dem geplanten Projekt wird der gesamte kalkulierte Aufwand in Rechnung gestellt.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

 

13_ Eigentums- und Urhebernutzungsrechte

An Konzepten, Methoden, Materialien und Unterlagen, Programmen, digitalen Daten und Dateien usw. behalten wir vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung Eigentum und, soweit urheberrechtlich zulässig, alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Leistungen gehen bestimmungs- gemäß erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über. Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Leistungen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, wie dies für den bei Vertragsschluss vereinbarten Zweck erforderlich ist. Jede darüberhinausgehende Verwertung ist mit uns schriftlich zu vereinbaren und ist vergütungspflichtig.

Die Weiterübertragung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes an von uns zu erbringenden Leistungen auf den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Soweit der Auftraggeber uns Unterlagen sowie sonstige Materialien, an denen urheberrechtliche Schutzrechte bestehen können, zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stellt, garantiert der Auftraggeber, dass die übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. der Auftraggeber über die erforderlichen übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt. Er stellt uns frei von allen etwaigen Ansprüchen Dritter. .

 

 

14_ Korrekturen, Prüfung bei Weiterverwendung

Von uns hergestellte Produkte und Leistungen sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und freizugeben. Durch uns verschuldete Fehler werden unverzüglich und kostenlos berichtigt. Eventuelle Korrekturen hat der Auftraggeber vor der Weiterverwendung erneut auf Fehler zu überprüfen. Wir haften nach Freigabe nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Die Kosten für vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, die nicht eine Fehlerbeseitigung darstellen, werden dem Auftraggeber berechnet. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, unsere Lieferungen vor einer Weiterverwendung durch ihn zu überprüfen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn uns gegenüber freigegebene Leistungen mit Fehlern oder anderen Mängeln weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Seite verlangt wird.

 

 

15_ Haftung

1. Wir haften - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn ein Schaden (a) durch schuldhafte Verletzung einer vertrags- wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder (b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

2. Haften wir gemäß Absatz 1. Buchstabe a. für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.

3. Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 2. gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden.
4. In den Fällen der Absätze 2. und 3. haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn/Produktionsausfall.

5. Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt in keinem Fall die Höhe der Vertragssumme unseres entsprechenden Geschäftes mit dem Auftraggeber, so dass die Haftung in Fällen unserer berechtigten Inanspruchnahmen betragsmäßig hierauf beschränkt ist.

6. Für Verluste von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem aus den Absätzen 1. bis 4. ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programmen, vermeidbar gewesen wäre.

7. Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1. bis 6. gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.

 

 

16_ Zusatzbedingungen für Online Dienstleistungen (Störung/Unterbrechung der Kommunikationsnetze)
Wir unterliegen im Rahmen unserer Übertragungs- und Internet-Dienstleistungen den Bestimmungen der Betreiber der Provider, Telefon- und sonstigen Kommunikationsnetze und sind von der Bereitstellung der Kommunikationsnetze durch die Betreiber abhängig. Wir werden uns nach Kräften bemühen, einen technisch einwandfreien Betrieb der Kommunikations- netze zu gewährleisten und im Falle von technischen oder sonstigen Störungen/Unterbrechungen, die den Betrieb unserer Dienste beeinträchtigen bzw. kurzfristig oder dauernd verhindern, dieselben zu beseitigen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Verluste des Auftraggebers, die sich aus technischen Störungen

Störungen oder Unterbrechungen der Kommunikationsnetze ergeben, gleichgültig auf welche tatsächliche oder rechtliche Ursache sie zurückzuführen sind.
Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von einem etwaigen Verschulden, jedoch nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. (Datenverluste) Wir sind bemüht, die uns im Rahmen der Dienstleistungen zugehenden Informationen und Daten sach- und fachgerecht zu speichern und dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen. Für Daten-/ Dateiverluste, verursacht durch Hardware-, Programm- bzw. Programmierfehler, versehentliches Löschen, Viren oder Fremdeinwirkung übernehmen wir keine Haftung. Insbesondere ist jede Geltendmachung von etwaigen mittelbaren oder Folgeschäden ausgeschlossen Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von einem etwaigen Verschulden, jedoch nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.

 

 

17_ Lizenzen, Rechte, Tantiemen, Verträge, GEMA, Urheberrecht, etc.
Alle Rechte, Tantiemen, Verträge, GEMA (z.B. die Urheber- Nutzungs- und Senderechte) der zu übertragenen Videodateien sowie von Live-Übertragungen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Zu entrichtende Gebühren, Lizenz- abgaben hat der Auftraggeber an entsprechende Stellen eigenständig anzumelden und zu entrichten.

 

 

18_ Content-, Inhaltskontrolle und nicht zugelassene Inhalte

Livestream-Übertragungen werden von uns nicht inhaltlich kontrolliert oder geprüft. Es findet lediglich eine technische Überwachung und Kontrolle der Streams und Infrastruktur statt. Hierbei können von unseren Mitarbeiten Kenntnis vom Inhalt der Stream erlangen.

Unsere Dienstleistungen, insbesondere Streaming- und Übertragungsdienstleistungen, sind ausschließlich für Inhalte bestimmt, welche auch Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen. Jede Art von (Voll-) Erotik, Rassismus, Raubkopien, Verletzung von Urheberrechten, illegale Inhalte jeglicher Art sind nicht gestattet.

 

 

19_ Verwahrung

Wir verwahren die uns vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen unter Beachtung der eigenüblichen Sorgfalt. Wir sind berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu vernichten, es sei denn, der Auftraggeber hat sich bei Übergabe schriftlich die Rücknahme vorbehalten.

 

 

20_ Übertragung von Rechten, Aufrechnung

Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber kann gegenüber unseren Forderungen nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

21_ Referenznachweise, Eigenwerbung

Wir sind berechtigt, unsere Leistungen für den Auftraggeber für Referenznachweise und Eigenwerbung durch Benennung und Abbildung zu verwenden. Ein Widerspruch hat schriftlich vor der Auftragsvergabe zu erfolgen.

 

 

22_ Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Wirksamkeit
Erfüllungsort ist unser Hauptsitz Berlin. Bei allen sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes. Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

HYPE Filmproduktion GmbH

 

Urbanstraße 93, 1. Hinterhof

10967 Berlin Kreuzberg

Office +49 (0) 30 37 47 88 44

Mobil +49 (0) 163 23 64 2 77

 

Amtsgericht Charlottenburg HRB 224804 B

Ust-ID DE264908920 

Stand:

02. Oktober 2022

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